AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Hotel und Gästehaus Mohrenbrunnen – 07607 Eisenberg

1. Allgemeines

Mit der von einem Gast vorgenommenen und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung im „Hotel und Gästehaus Mohrenbrunnen“ entsteht ein Gastaufnahmevertrag. Die nachfolgend aufgeführten allgemeine Geschäftsbedingungen regeln dieses Vertragsverhältnis zwischen Gast und Gastgeber. Wir versichern alle vereinbarten Leistungen pünktlich und korrekt zu erbringen und sind jederzeit bemüht ihren Aufenthalt im „Hotel und Gästehaus Mohrenbrunnen“ so angenehm wie möglich zu gestalten. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

2. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (schriftlich oder telefonisch) und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Eine unverbindlichen Buchungsanfrage bedarf einer schriftlichen oder telefonischen Zusage durch den Beherbergungsbetrieb und des Gastes, um die Bedingung eines rechtskräftigen Gastaufnahmevertrages zu erfüllen.

3. An- und Abreise

Die Zimmer stehen ihnen am Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Reguläre Anreisezeit ist bis 18 Uhr. Eine Anreise nach 18 Uhr ist generell möglich, es bedarf jedoch einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ohne diese kann der Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Das heißt, die Zimmer werden freigegeben, wenn keine spätere Anreise vereinbart wurde. Werden Zimmer bis 22 Uhr nicht in Anspruch genommen erlischt der Beherbergungsvertrag und der Gast hat 80% des vereinbarten und betriebsüblichen Preises zu zahlen. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10 Uhr frei zu geben, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 2 Stunden nach festgelegter Abreisezeit werden 50 % des Zimmerpreises berechnet, bei einer noch späteren Abreise 100 % des Zimmerpreises.

4. Preise

Alle vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus der Preisübersicht der Internetseite www.mohrenbrunnen.de und der Reservierungsbestätigung.

5. Zahlung

Die Rechnung für die Übernachtungs- und Bewirtungskosten ist, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag in bar zu begleichen. Wenn vereinbart wird, dass die Rechnung per Post oder Mail zugesandt wird (Firmenkunden), so ist diese 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in der Höhe von 2% der Rechnungssumme pro Monat belastet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5 Euro geschuldet.

6. Leistungen

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, die jeweiligen Zimmer im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend des Vertragsumfangs bereitzustellen. Der Gast verpflichtet sich das vertraglich geschuldete Entgelt (gemäß Punkt 5 – Zahlung) für den gesamten Zeitraum zu entrichten. Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird, unabhängig vom Grund der Verhinderung. Ist der Beherbergungsbetrieb schuldhaft an der Verhinderung, so wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes befreit.

7. Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Hotelzimmerbuchung kann jederzeit vorgenommen werden und hat nach Möglichkeit in schriftlicher Form zu erfolgen. Abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung seitens des Gastes ist dieser zur Zahlung folgender Stornierungssätze bezogen auf den Gesamtbetrag verpflichtet:

199. bis zum 46. Tag vor Anreisetag 5 %
bis zum 31. Tag vor Anreisetag 20 %
bis zum 21. Tag vor Anreisetag 30 %
bis zum 11. Tag vor Anreisetag 50 %

danach oder bei Nichtinanspruchnahme 80 %

Versichern sie sich mit einer Reiserücktrittversicherung gegen die Gefahren eines Reiserücktritts.

Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treue und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer seines Vertrages den jeweils gültigen Stornierungssatz zu bezahlen.

8. Haftung

Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers den Gast Schadensersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Bereitstellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den jeweils gültigen Stornierungssatz zu zahlen. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Hotelzimmer oder ein Verstoß gegen geltende Hotelregeln berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur fristlosen und entschädigungslosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Der Hotelbetreiber haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen wie auch bei nicht wahrheitsgemäß angegebene zugesicherte Leistung auf fremden nicht hoteleigenen Internetseiten. Der Gastgeber behält sich vor, vom Vertrag oder Teilen des Vertrages zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Streiks unmöglich oder nur schwer möglich ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Der Beherbergungsbetrieb haftet für zugesicherte Leistungen auf der Internetseite www.mohrenbrunnen.de, für die Richtigkeit von Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen innerhalb des Unternehmens. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem auf zugewiesenen Parkflächen abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen, Fahr- oder Motorräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

9. Schlussbestimmung

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern, sowie Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für alle Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das sachliche zuständige Gericht am Betriebsort als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Auf den gegenständlichen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden, die Bestimmungen der deutschen Vertragsbedingungen für Beherbergungsbetriebe (DEHOGA) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen.